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Islam

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Einige Besonderheiten des Islams:

a) Heirat, Ehe, Scheidung:
Im Islam gilt die Heirat nach dem Vorbild Mohammeds als eine Pflicht. Die Partner sind meistens vorbestimmt (vereinbart von den Familien). "HEIRATET WEGEN DER FRÖMMIGKEIT".
Ein Moslem kann auch eine Jüdin oder eine Christin heiraten. Sie muß nur an den alleinigen Gott glauben.
Umgekehrt kann eine Moslemin nur einen Moslem heiraten.
Jeder Moslem darf vier Frauen haben, wenn alle genug und gleichviel zum Leben haben.

Der Koran erlaubt die Scheidung, unter den erlaubten Dingen ist sie Allah aber am meisten zuwider.
Der Mann kann sich immer scheiden lassen. Die Frau nur, wenn sie bei der Eheschließung dieses Recht verlangt hat. Will sie sich schei-den lassen, auch wenn sie das Recht nicht verlangt hat, kann sie die-ses bei Gericht einklagen.
Natürlich kann auch eine einvernehmliche Scheidung vorgenommen werden.

b) Die Beschneidung:

Wie im Judentum, werden auch im Islam die Knaben beschnitten.
Die Beschneidung ist ein Zeichen des ewigen Bundes zwischen Gott und Abraham.
Dies geschieht meist vor dem siebten Lebensjahr und ist mit einem Fest verbunden.
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Schwere innere Auseinandersetzungen erschüttern heute den Islam, religiöse und politische. Er wirkt heute gespalten. Die in den arabi-schen Ländern liegenden Ölvorkommen geben den mohammedani-schen Staaten viel Selbstbewußtsein (z.B. Ölkrise). Andererseits wirkt sich dieser Machtfaktor verstärkend auf die inneren Spannungen auf, innerislamische Führungsstreitigkeiten sind die Folge.

Zugleich versucht der Islam, die moderne Wissenschaft in sich aufzu-nehmen und sie weiterzuentwickeln, denn das Streben nach Wissen war immer ein Gebot des Islams, dem die Welt große wissenschaftli-che Leistungen verdankt.
Der Islam versteht sich als Schmelztiegel für alle göttlichen Wahrhei-ten, aus dem jeder schöpfen kann, was er braucht.
Die Moslems bleiben Anhänger ihrer Religion und treten sehr selten zu anderen Religionen über. Der Moslem versteht sich als Weltbürger, der überall zu Hause ist.
Auch ein Moslem, der seinen Glauben nicht streng befolgt, fühlt sich dem Islam zugehörig.

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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